Mit der Jagdgesetznovelle 2015 wurden die Rechte und Pflichten des beeideten Jagdschutzpersonals auf eine neue rechtliche Basis gestellt.
Seither bildet das Steiermärkische Aufsichtsorgangesetz aus dem Jahr 2007 die Grundlage für die Tätigkeit der steirischen Aufsichtsjägerinnen und Aufsichtsjäger.

Darüber hinaus sind auch im Steiermärkischen Jagdgesetz Rechte und Pflichten für die Jagdschutzorgane definiert.
Mit dieser Novelle wurde auch die Weiterbildungspflicht für das steirische Jagdschutzpersonal gesetzlich verankert und so die Grundlage für einen einheitlichen, den heutigen Anforderungen entsprechende Aus- und Weiterbildung gelegt.
Jagdaufsichtsorgane, deren Aufsichtsjägerprüfung länger als 5 Jahre zurückliegt, müssen der Behörde die Teilnahme an einem Weiterbildungskurs der Steirischen Landesjägerschaft nachweisen.
Diese Bestimmung gilt für neu zu bestellende Jagdschutzorgane als auch für bereits bestellte Jagdschutzorgane.
Ein Aufsichtsjäger-Weiterbildungskurs findet
am Samstag, 13. Oktober von 9.00 bis 13.00 Uhr im Gasthof Rothwangl statt (Anmeldung bis 1. 10. 2018)
Informieren Sie bitte Ihre Mitpächter und Aufsichtsjäger über diese Termine!